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   BGH, 03.07.1975 - 4 StR 255/75   

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BGH, 03.07.1975 - 4 StR 255/75 (https://dejure.org/1975,4650)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1975 - 4 StR 255/75 (https://dejure.org/1975,4650)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1975 - 4 StR 255/75 (https://dejure.org/1975,4650)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzung für die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung - Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr - Tatbegehung "in einer ...

Papierfundstellen

  • VRS 50, 340
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 03.07.1975 - 4 StR 255/75
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr "grundsätzlich unangebracht" (BGHSt 24, 3, 5; BGH VRS 43, 172; 46, 101 u.a.).

    In diesen eng begrenzten Rahmen fallen "namentlich" einmalige Taten, die in einer "Konfliktslage" begangen worden sind (BGHSt 24, 3, 5), insbesondere in einer "unerwarteten und unausweislichen Konfliktslage", die "an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreicht" (BGHSt 25, 142, 144).

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 03.07.1975 - 4 StR 255/75
    In diesen eng begrenzten Rahmen fallen "namentlich" einmalige Taten, die in einer "Konfliktslage" begangen worden sind (BGHSt 24, 3, 5), insbesondere in einer "unerwarteten und unausweislichen Konfliktslage", die "an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreicht" (BGHSt 25, 142, 144).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Dies soll nach ständiger Rechtsprechung auch gelten, wenn der neue Tatrichter die erforderlichen Feststellungen selbständig und in eigener Verantwortung getroffen hat und danach zu dem Ergebnis kommt, daß sie mit den aufgehobenen völlig übereinstimmen (BGH, U. v. 3.7.1975 - 4 StR 255/75 - VRS 50, 340, 342;B. v. 13.10.1976 - 3 StR 374/76;B. v. 2.3.1977 - 3 StR 18/77 - NJW 1977, 1247;B. v. 3.5.1977 - 1 StR 128/77;B. v. 22.2.1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz MDR 1978, 460;B. v. 15.4.1980 - 5 StR 204/80;B. v. 8.7.1980 - 5 StR 374/80;B. v. 31.7.1980 - 4 StR 399/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 426/80;B. v. 5.6.1981 - 2 StR 298/81;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 340/81;B. v. 4.8.1981 - 1 StR 446/81;B. v. 4.9.1981 - 2 StR 441/81).
  • BGH, 21.11.1991 - 4 StR 556/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur

    Die für die Aussetzung der Vollstreckung maßgeblichen Gesichtspunkte sind so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, daß die Revision notwendig den Strafausspruch im ganzen ergreift (BGH VRS 46, 101; Senatsurteil vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75).
  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    Ob die Vollstreckung einer höheren Strafe gemäß § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, d.h. ob auch in der Tat besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift angenommen werden können (vgl. die Entwicklung der Rechtsprechung - auch zur möglichen Verzahnung der täter- und der tatbezogenen Umstände - insbesondere BGHSt 24, 3 = NJW 1971, 151 ; GA 1972, 208 und 1973, 84; DRiZ 1974, 62; VRS 46, 101 und 50, 340; NJW 1976, 1413 ; 1977, 639 und 1247, Nr. 15; OLG Zweibrücken MDR 1973, 514 m. Anm. Blei JA 1973, 535; OLG Frankfurt NJW 1974, 2062 ; s. auch Eser in Schönke-Schröder, 19. Aufl., Rdn. 29 zu § 56 StGB ; Sturm JZ 1970, 85; Römer JR 1973, 448 ff), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 Ws 396/86
    Zum Begriff der besondern Umstände vergleiche BGH, 1973-03-13, 1 StR 51/73, VRS 44, 419; Vergleiche BGH, 1975-07-03, 4 StR 255/75, VRS 50, 340.
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 62/78

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Feststellungen des früheren Urteils in der

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75).
  • BGH, 30.09.1980 - 1 StR 421/80
    Ob in besonderen Fällen ein solcher Mangel als unschädlich angesehen werden kann, etwa weil zusammenhängende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und zum Lebenslauf ausnahmsweise nicht erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 ) oder weil sich solche Feststellungen trotz der Verweisung an anderer Stelle des Urteils in ausreichendem Umfange finden, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 574/78

    Voraussetzungen für die Annahme des für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen

    Da der Angeklagte vielfach und erheblich vorbestraft ist und auch langjährige Freiheitsstrafen verbüßt hat, erscheint die vorliegende Tat nur als ein weiteres Glied in der Kette seiner kriminellen Betätigung und nicht als Ergebnis außergewöhnlicher Umstände (vgl. BGH, NJV 1977, 639; 1976, 1413; VRS 50, 340; BGHSt 24, 3, 5).
  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 217/77

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafbarkeit wegen Raubes

    Zu fordern ist eine Situation, die zwar nicht notwendig eine "Konfliktslage" sein muß, die aber an sie heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt" (BGH Urteile vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).
  • BGH, 04.06.1976 - 2 StR 188/76

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Es wird also eine Situation vorausgesetzt, die zwar nicht notwendig eine "Konfliktslage" sein muß, die aber an eine solche heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahe kommt" (BGH, Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 676/73 - vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 - und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 789/75

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Zwar setzt die genannte Vorschrift nicht notwendig eine "Konfliktslage" voraus (BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 -), wohl aber eine Ausnahmesituation, die an eine Konfliktslage heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt" (BGH Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 676/73 - vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 - und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 12.05.1976 - 2 StR 7/76

    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur

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